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   OLG Brandenburg, 27.05.2004 - 5 U 79/03   

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https://dejure.org/2004,7596
OLG Brandenburg, 27.05.2004 - 5 U 79/03 (https://dejure.org/2004,7596)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 27.05.2004 - 5 U 79/03 (https://dejure.org/2004,7596)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 27. Mai 2004 - 5 U 79/03 (https://dejure.org/2004,7596)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Löschung des Vorkaufsrechtes im Erbbaugrundbuch; Erlöschen des schuldrechtlichen Teils eines Erbbaurechtsvertrags; Voraussetzungen für die Bestellung eines Erbbaurechts an einem Grundstück; Untergang eines Erbbaurechtes; Zulässigkeit eines neuen Vorbringens

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    ZPO § 296 Abs. 2; ; ZPO § ... 511 Abs. 2 Nr. 1; ; ZPO § 513; ; ZPO § 517; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520; ; ZPO § 525; ; ZPO § 529 Abs. 1 Nr. 2; ; ZPO § 531 Abs. 2 Nr. 3; ; ErbbauVO § 1 Abs. 1; ; ErbbauVO § 1 Abs. 4; ; ErbbauVO § 2 Nr. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zum Erbbaurecht bei einem Grundstück bei dem es sich lediglich um Bauerwartungsland handelt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.06.1987 - V ZR 91/86

    Zulässiger Inhalt eines Erbbaurechts; Risiko der Bebaubarkeit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.05.2004 - 5 U 79/03
    Dies sei rechtlich möglich (BGHZ 101, S. 143, 148).

    Die Entscheidung des BGH's in BGHZ 101, 143 ff. lasse sich nicht kommentarlos auf den hier vorliegenden Fall übertragen.

    Denn nach der Rechtsprechung kann ein Erbbaurecht auch an einem Grundstück bestellt werden, bei dem es sich lediglich um Bauerwartungsland handelt (BGHZ 101, S. 143 ff.) Zutreffend führt das Landgericht aus, dass es sich bei dem Flurstück 464 zum Zeitpunkt des Abschlusses des notariellen Erbbaurechtsvertrages um eine landwirtschaftlich genutzte Fläche handelte, deren Umwidmung im Gewerbeflächen seitens der Behörden zumindest geplant war.

    Die Ungewissheit, ob sich diese Befugnis bauplanungsrechtlich erwartungsgemäß verwirklichen lässt, ist nicht gleichbedeutend mit einer zur Zeit der Erbbaurechtsbestellung bereits auf Dauer feststehenden rechtlichen Unmöglichkeit baulicher Nutzung (BGHZ 101, S. 143 [148] = MDR 1987, S. 923).

    Dies gilt auch im vorliegenden Fall des Erbbaurechtes (BGHZ 101, S. 143 ff.).

  • BGH, 20.12.1985 - V ZR 263/83

    Objektive Unmöglichkeit eines Erbbaurechtsvertrages

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.05.2004 - 5 U 79/03
    Ist diese Nutzungsmöglichkeit bei Bestellung des Erbbaurechtes aus Rechtsgründen dauernd ausgeschlossen, so kann es nicht wirksam entstehen, weil es inhaltlich unzulässig wäre (BGHZ 96, S. 385 [387/388]).

    Nach der Rechtsprechung des BGH-Urteils (Urteil vom 20.12.1985 - V ZR 263/83 - BGHZ 96, S. 385 ff. = MDR 86, S. 392 = NJW 1986, S. 1605 ff.) kann ein Erbbaurecht dann nicht wirksam entstehen, wenn die Nutzung des Grundstücks als Baugrund aus Rechtsgründen dauernd ausgeschlossen ist.

  • OLG Brandenburg, 20.11.2008 - 5 U 41/08

    Erbbaurecht: Erbbauzinsanspruch des Grundstückseigentümers nach Geltendmachung

    Aus der Entscheidung des Senats vom 27. Mai 2004 (5 U 79/03), veröffentlicht in OLG-NL 2005, S.78 ff., ergibt sich nichts Abweichendes.
  • LG Dortmund, 22.01.2016 - 3 O 539/14

    Rückzahlungsbegehren von geleisteten Erbbauzinsen für ein Grundstück; Verjährung

    Grundsätzlich trägt daher der Erbbaurechtsnehmer das Risiko, ob er das Erbbaurechtsgrundstück wie beabsichtigt verwenden kann (vgl. OLG Brandenburg, Urt. v. 27.05.2004 - 5 U 79/03 - OLG-NL 2005, 78, 80 m.w.N.).
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